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Verwaltervertrag mit Probezeit

 

Falls Sie sich erst von unserer Arbeit überzeugen möchten, bieten wir Ihnen gerne die ersten sechs Vertragsmonate als Probezeit an. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, uns risikofrei kennenzulernen und zu prüfen.. Sollte der Verwaltungsbeirat während dieser Zeit feststellen, dass wir unserer Aufgaben nach § 27 WEG nicht ordnungsgemäß erfüllen, kann der Verwaltervertrag mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende wieder gekündigt werden. 

Haben wir Sie überzeugt?

Dann freuen wir uns auf Sie.

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