
Verwaltung von Miet- und Sondereigentum
Mietverwaltung
Durch unsere professionelle Mietverwaltung sichern wir Ihnen einen dauerhaften Erhalt und eine stätige Wertsteigerung Ihrer Immobilie zu. Ob bei einem Mietshaus, einer Gewerbeimmobilie oder einer Mischung von beidem, stets steht der Ertrag im Vordergrund. Nicht nur das Gebäude selbst stellt einen bedeutenden Wert dar, sondern auch die damit erzielten Mieteinnahmen. Daher nimmt die Vermeidung von Leerstand, die Reduzierung der Betriebskosten sowie die Wartung und laufende Instandhaltung einen hohen Stellenwert in der Mietverwaltung ein. Um dies alles zu gewährleisten, ist eine entsprechende Fachkompetenz und Erfahrung unerlässlich.
Bei der Vermietung von Wohn- bzw. Gewerberäumen gibt es vieles zu beachten, damit Sie als Vermieter keinen finanziellen Nachteil erleiden. Deshalb bilden wir uns laufend weiter um Ihre Interessen rechtssicher zu schützen.
Sondereigentumsverwaltung
Als Eigentümer einer Wohnung haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder Sie nutzen die Wohnung selbst oder Sie vermieten sie. Die Sondereigentumsverwaltung ist ein Angebot an alle die Eigentümer, die ihre Wohnung vermietet haben.
Mit dem Abschluss eines Mietvertrages begründen Sie eine Rechtsbeziehung, in der Sie als Vermieter Rechte, aber auch Pflichten haben. Die Erfüllung dieser Pflichten verlangt spezifische Kenntnisse und natürlich Zeit. Es ist nicht immer einfach zwischen Ihre Belange als Vermieter und als Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft zu unterscheiden . Der WEG – Verwalter wird in der Regel alle Angelegenheiten bezüglich Ihres Mietverhältnisses zurückweisen, da er nur für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zuständig ist.
Das Wohnungseigentümergesetz unterscheidet zwischen Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum undTeileigentum. Die WEG-Verwaltung kümmert sich hier ausschließlich um das Gemeinschaftseigentum. Ihre Wohnung ist dem Wesen nach Sondereigentum und somit von Ihnen zu verwalten. Natürlich haben Sie die Möglichkeit, diese sogenannte Sondereigentumsverwaltung jemandem zu übertragen. Da zur ordnungsgemäßen Sondereigentumsverwaltung spezielle Kenntnisse erforderlich sind, empfiehlt sich die Abgabe an eine Hausverwaltung Ihrer Wahl. Hierbei sind Sie nicht zwingend an den WEG - Verwalter gebunden.
Leistungen
Unsere Miet- und Sondereigentumsverwaltung umfasst u.a. folgende Leistungen:
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Führung einer ordentlichen Mietbuchhaltung
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Mahnwesen und ggf. gerichtliche Geltendmachung offener Forderungen
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Erstellung der Nebenkostenabrechnungen für Ihren Mieter
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Beauftragung, Überwachung und Prüfung von Reparaturen innerhalb Ihrer Wohnung
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Abschluss von Mietverträgen
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Entgegennahme von Kündigungen
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Übergabe/Übernahme der Wohnung bei Mieterwechseln
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Verwaltung der Kaution
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Führung des kompletten Schriftverkehrs mit dem Mieter
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Entgegennahme und Bearbeitung aller Anfragen Ihrer Mieter zur vermieteten Wohnung